Rückabwicklung von Lebens- oder Rentenversicherungen durch BGH Urteil möglich – ziehen Sie jetzt den „Widerrufs-Joker“

Wenn Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung haben, kennen Sie dieses ernüchternde Gefühl: Sie fischen Ihre jährliche Standmitteilung aus dem Briefkasten und fragen sich, ob das wirklich alles sein soll. Die Überschüsse und Renditen sinken seit einigen Jahren kontinuierlich. Frust und Wut sind da vorprogrammiert. Beim Abschluss klang das doch alles so vielversprechend!

Im Jahr 1999 galt noch einen Garantiezins von 4 Prozent. Heute liegt er nur noch bei 0,9 Prozent. Und eine weitere Senkung auf 0,5 Prozent ist im Gespräch.

Jetzt freuen Sie sich vielleicht, weil Sie einen alten gutverzinsten Vertrag haben. Leider müssen wir hier zum Spielverderber werden: Dabei bleibt es unter Umständen nicht. Denn durch den §314 Versicherungsaufsichtsgesetz besteht die Möglichkeit, dass sogar bestehende Garantiezinssätze nach unten angepasst werden können.

Das Ergebnis: Ihr Geld wird weniger. Denn Geldwerte, und dazu gehören auch Lebens- und Rentenversicherungen, können der Inflation nicht mehr standhalten.

Nun können Sie das zähneknirschend einfach so hinnehmen. Oder aber Sie ergreifen die Initiative und lassen prüfen, ob Sie aus Ihrem Vertrag aussteigen können.

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Es gibt nämlich ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu fehlerhaften Widerrufsbelehrungen in Verträgen, die zwischen 1991 und 2007 abgeschlossen wurden. Dadurch haben Sie möglicherweise das Recht auf eine Rückabwicklung und eine zusätzliche Nutzungsentschädigung.

Wichtig: Das betrifft sowohl laufende als auch bereits gekündigte Verträge! Es lohnt sich also, einmal in Ihre Unterlagen zu schauen.

Ihre drei Schritte zum Erfolg:

1. Kostenlose Prüfung

Professionelle und garantiert kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Renten- oder Lebensversicherung nach aktueller BGH-Rechtsprechung

2. Widerruf des Vertrages

Sollte Ihr Vertrag fehlerhaft sein und widerrufen werden können, entscheiden Sie, wie weiter vorgegangen werden soll. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, die wir gern mit Ihnen zusammen besprechen.

3. Mehrertrag erhalten

Sobald der Vertrag erfolgreich widerrufen werden konnte, erhalten Sie den erwirkten Mehrertrag aus Ihrem Vertrag. Je nach Fall und Versicherungsgesellschaft kann das dauern – darum gibt es auch die Möglichkeit einer Sofort-Teilauszahlung!

Das Anwaltshonorar fällt nur im Erfolgsfall an. Sie müssen keine Vorauszahlung leisten. Ihr Risiko ist also gleich Null.  Ihre Chance, sich Ihr Geld von Ihrer Versicherung zurückzuholen, ist hingegen groß.