LV / RV Widerruf

Neben den Möglichkeiten, Ihre Lebens- oder Rentenversicherung weiterzuzahlen, beitragsfrei zu stellen oder zu kündigen, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen noch eine weitere Option:
Den Widerruf.
Schauen Sie doch gleich mal in Ihren Vertragsordner. Haben Sie Ihre Versicherung zwischen Juli 1995 und Dezember 2007 abgeschlossen? Dann besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass Sie durch einen Formfehler ein zeitlich unbegrenztes Recht dazu haben, den Vertrag zu widerrufen.
Die Regelung gilt übrigens nicht nur für laufende Lebens- und Rentenversicherungen. Der Widerspruch kann auch auf bereits gekündigte oder abgelaufene Verträge angewendet werden, die dann nachträglich rückabgewickelt werden. Dann bekommen Sie Ihre gezahlten Beiträge zurück – und den sogenannten Mehrwert, also beispielsweise Zinsen und Gebühren gleich mit. Ihr eigenes Kapital, dass Sie dann neu anlegen können und statt auf die Versicherung eines Risikos auf den Erwerb von Eigentum im Sinne von Sachwerten setzen können.

Mehr über den Widerrufsjoker erfahren Sie in unserem Blogpost zu dem Thema.

Außerdem laden wir Sie herzlich zu einem Webinar unseres Netzwerkpartners Peter Härtling von der Deutschen Gesellschaft für RuhestandsPlanung ein. Er informiert klar verständlich und anhand reeller Beispiele, welche Gefahren für Ihr in Versicherungen angelegtes Vermögen drohen und warum eine Rückabwicklung lukrativ sein kann.

Das Einzige, was Sie in dieses Webinar investieren müssen, sind vierzig Minuten Ihrer Zeit. Im Vergleich zum Mehrwert, den Sie dadurch haben können, eine Kleinigkeit, oder?

Hier geht es zur Anmeldung.

LV Widerruf

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