Verfügung und Vollmachten

Wer handelt für Sie, wenn Sie nicht können?

Durch Krankheit oder Unfall können Sie ausfallen oder zum Betreuungsfall werden.
Wer entscheidet dann über medizinische Behandlungen und Ihr Vermögen?

In Deutschland besteht nicht automatisch die Möglichkeit, dass Sie durch den Ehepartner oder Familienangehörige vertreten werden können. Das Betreuungsgericht bestellt dann einen gerichtlichen Betreuer. Selbst wenn das Gericht Ihren Partner als gerichtlichen Betreuer bestellt, sind Sie ab diesem Zeitpunkt rechtlich zwei getrennte Personen.

Was wäre, wenn möglicherweise ein Fremder über Ihre medizinischen Behandlungen und Ihr Vermögen entscheidet oder Ihr Partner plötzlich nicht mehr frei handeln darf?

Nur mit diesen rechtskonformen Vollmachten können Sie selbstbestimmt bleiben:

  • Betreuungsverfügung: Bestimmen Sie Ihre persönliche Vertrauensperson
  • Patientenverfügung: Setzen Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht durch
  • Vorsorgevollmacht: Regeln Sie die Dinge so, wie Sie es wünschen

Zusätzlich für Selbständige und Unternehmer:
Unternehmervollmacht: Entscheiden Sie, wie und von wem Ihr Unternehmen weitergeführt wird.

Video JURA DIREKT – Vollmachten?

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